

Neues Bestattungsgesetz in Rheinland Pfalz ab 1. Oktober 2025
Macht deutlich wie wichtig eine Bestattungsvorsorge ist.
Neue Möglichkeiten sind z.B.:
Flussbestattung: Die Asche darf in Rhein, Mosel, Saar und Lahn beigesetzt werden.
Urne zu Hause aufbewahren: Angehörige können die Urne in den eigenen vier Wänden behalten.
Ascheverstreuung im privaten Bereich: z.B. im eigenen Garten
Diamantbestattung: Die Asche kann zu einem Erinnerungsdiamanten verarbeitet werden.
Tuchbestattung: Die Sargpflicht wird aufgehoben:
Voraussetzungen für die neuen Bestattungsarten:
Die neuen Möglichkeiten sind an gewisse Bedingungen geknüpft:
Der/die Verstorbene muss zuletzt in Rheinland-Pfalz gewohnt haben.
Eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung muss zu Lebzeiten vorliegen:
Darin muss die gewünschte Bestattungsform festgehalten werden.
Ausserdem muss eine Person benannt werden, die den letzten Willen umsetzt.
Das neue Bestattungsgesetz macht deutlich wie wichtig eine Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten ist.
Wer besondere Wünsche hat, sollte diese unbedingt schriftlich festhalten, am besten mit einem Bestatter seines Vertrauens.
